Versicherungen für Firmen: Die versteckten Stolperfallen, die Sie kennen müssen

Versicherungen für Firmen: Die versteckten Stolperfallen, die Sie kennen müssen

Kennen Sie das Gefühl, trotz ausreichender Versicherungen für Ihr Unternehmen im Regen zu stehen? Sie haben hart für Ihren Betrieb gearbeitet und vorgesorgt – doch sind wir ehrlich: Die Welt der Gesetze und Vorschriften wird immer komplexer.

Was passiert, wenn Ihnen ein Fehler unterläuft? Schützten Ihre Versicherungen für ihre Firma wirklich, oder lauert eine böse Überraschung im Kleingedruckten?

Der große Irrtum: Versteckte Lücken in Ihren Firmenversicherungen

Die Wahrheit ist, dass viele Standardtarife für Firmenversicherungen Lücken aufweisen, die im Ernstfall zu erheblichen Leistungskürzungen führen. 

Die gute Nachricht: Das muss nicht sein.

Stellen Sie sich vor, der Schaden ist eingetreten – und dann kommt die böse Überraschung..

1. Der Fall der groben Fahrlässigkeit:

Sie kommen nach einem langen Arbeitstag nach Hause und stellen fest, dass Sie vergessen haben, das Alarmsystem einzuschalten. Oder Sie übersehen nach einem Umbau, einen Feuerlöscher wieder anzubringen. Im Schadensfall kann der Versicherer die Leistung empfindlich kürzen – oder sie sogar komplett verweigern. Das ist der Moment, in dem der Schutz, auf den Sie sich verlassen haben, zerbricht.

Ihre Lösung: Bei uns riskieren Sie diesen Schock nicht. Bei grober Fahrlässigkeit erfolgt maximal ein Abzug von 20 % Ihrer Leistung. Und bei Schäden bis 2,5 Millionen Euro verzichten wir sogar komplett auf einen Abzug.

2. Die Falle der Unterversicherung:

Ihr Betrieb wächst, und Ihre Geschäftswerte steigen. Haben Sie Ihre Versicherungssumme zuletzt vor einigen Jahren festgelegt? Dann droht Ihnen die sogenannte Unterversicherung. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass Ihre Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihrer Sachen, kürzt der Versicherer die Entschädigung anteilig. Sie erhalten also nur einen Bruchteil dessen, was Ihnen eigentlich zusteht.

Ihre Lösung: Wir schützen Ihren Erfolg. Bei uns entfällt die Anrechnung einer Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 500.000 Euro. So sind Sie auch bei wachsendem Geschäft immer optimal abgesichert.

3. Das Kostenrisiko durch Sachverständige:

Bei einem großen Schaden weicht die bewilligte Leistung des Versicherers von Ihren Vorstellungen ab. Sie wissen, dass Sie im Recht sind, aber wie beweisen Sie das? In herkömmlichen Policen tragen Sie die Kosten für einen Sachverständigen oft selbst. Das kann schnell teuer werden – und Sie stehen zusätzlich zum Schaden noch vor einem finanziellen Dilemma.

Ihre Lösung: Bei uns sind Sie nicht allein. Wir übernehmen die Kosten für einen Sachverständigen zu 100 %, wenn die Schadenhöhe strittig ist oder über 5.000 Euro liegt. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Diese Probleme sind keine Seltenheit. Sie können jedes Unternehmen im Schadensfall schwer belasten. 

Unsere Klauselbögen im Bereich der gewerblichen Sachversicherungen und Firmenversicherungen decken viele Leistungspunkte ab, die bei den „normalen Tarifen“ der Versicherer nicht mitversichert sind. 

Es handelt sich hierbei um echte Alleinstellungsmerkmale, die Ihnen im Schadenfall einen spürbaren Mehrwert bringen.

So bleiben Ihre Firmenversicherungen immer auf dem neuesten Stand: 

Die Update-Garantie Betriebsversicherungen werden regelmäßig überarbeitet, oft mit neuen Leistungen oder erweiterten Deckungen. In klassischen Verträgen profitieren Sie von diesen Neuerungen jedoch nur, wenn Sie aktiv eine Tarifumstellung vornehmen – meist gegen einen Beitragszuschlag. Mit unserer Update-Garantie ist das anders: Wenn die Bedingungen zu Ihrem Vorteil geändert werden, gelten die neuen Bedingungen auch für Ihren bestehenden Vertrag, sofern Sie einer möglichen Beitragserhöhung nicht widersprechen. 

Das sorgt für einen kontinuierlichen, marktaktuellen Schutz, selbst wenn Sie sich nicht aktiv mit den Vertragsdetails befassen. 

Beispiel aus der Praxis (Bäckerei): 

In der Mitarbeitertoilette einer Bäckerei tritt unbemerkt Leitungswasser aus und beschädigt die Bausubstanz. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren Nässeschäden durch undichte Fugen nicht versichert. Dank der im Vertrag enthaltenen Update-Garantie wird der Schaden jedoch vollständig übernommen – auf Basis der verbesserten, neuen Bedingungen.

Absicherung bei Vertragswechsel: Die Besserstellungsklausel:

Ein besonderes Risiko entsteht auch beim Wechsel der Unternehmensversicherung. In seltenen Fällen können im neuen Vertrag trotz vieler Verbesserungen bestimmte Leistungen schwächer sein als im alten. Hier greift die sogenannte Besserstellungsklausel oder auch Besitzstandsgarantie. Hatten Sie in Ihrem Vorvertrag günstigere Regelungen, gelten im Schadensfall die besseren Bedingungen Ihres Vorvertrags. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Kontinuität und Sicherheit, selbst wenn Sie eine Einschränkung im neuen Vertrag übersehen haben sollten.

Wenn ein Fehler teuer wird: Schutz bei grober Fahrlässigkeit:

Selbst die sorgfältigsten Unternehmer können im Eifer des Gefechts Fehler machen. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, beispielsweise durch das unbeaufsichtigte Betreiben gefährlicher Geräte. In vielen Standardtarifen für Firmenversicherungen kann dies zu einer erheblichen Kürzung der Versicherungsleistung führen. Die VEMA-Klausel entkräftet dieses Risiko, indem viele Versicherer bei grober Fahrlässigkeit bis zu bestimmten Schadenhöhen ganz auf eine Kürzung verzichten oder die Reduktion auf maximal 20 % begrenzen. Ein Beispiel dafür ist ein Schreinermeister, der abends vergisst, einen Holzfräser auszuschalten. Das Gerät überhitzt in der Nacht und löst einen Brand aus, der einen Schaden von 200.000 Euro verursacht. Obwohl hier eindeutig grobe Fahrlässigkeit vorliegt, erfolgt dank der Klausel eine vollständige Entschädigung.

Ihre Lösung: Mit den VEMA-Klauselbögen sind Sie auf der sicheren Seite 

Genau hier setzen wir an. Dank unserer Partnerschaft mit der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugriff auf exklusive Deckungskonzepte und Sondervereinbarungen

Die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG bündelt die Interessen Tausender Maklerbetriebe und erreichen dadurch eine Verhandlungsmacht, die ein einzelner Makler nicht hätte.

Das bedeutet für Sie: 

Wir vermitteln Ihnen keinen Standardvertrag, sondern eine Lösung, die im Ernstfall wirklich hilft. Unsere Klauselbögen decken viele Leistungspunkte ab, die bei „normalen Tarifen“ nicht versichert sind. Sie erhalten einen Versicherungsschutz, der weit über das Übliche hinausgeht – oft zum gleichen Preis wie ein Standardprodukt ohne diese Sonderleistungen.

Beispiel aus der Praxis: 

Stellen Sie sich vor, in Ihrer Schreinerei verursacht ein eingeschalteter Holzfräser, den Sie vergessen haben auszuschalten, einen Brand mit 200.000 Euro Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen. Mit unserer Klausel hingegen erfolgt eine vollständige Entschädigung.

Fazit: Minimieren Sie ganz einfach Ihr Risiko und maximieren Sie Ihre Sicherheit 

Mit unseren exklusiven Deckungskonzepten werden diese Gefahren im Schadensfall minimiert und der Schutz für Ihr Unternehmen maximiert. Ihre Sicherheit muss nicht am seidenen Faden hängen.

Möchten Sie wissen, wie gut Ihre aktuellen Versicherungen für Firmen wirklich sind und welche Lücken Sie schließen können?

Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, was wir für Sie tun können. Lassen Sie uns über Ihre Sicherheit sprechen. Kontaktieren Sie uns noch heute:


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Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen

P.S.: Das schlimmst was passieren kann: Nach unserem Gespräch bleibt alles wie es ist.

Das wird es aber nicht! Versprochen!

Kai Römisch

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Hallo, mein Name ist Kai Römisch und ich helfe Unternehmern sowie Selbstständigen, sich im Dschungel der Finanzdienstleistungen zurechtzufinden.

Dieser Blog wurde ins Leben gerufen, um Sie stets „up to date“ zu halten und all Ihre Fragen rund um das Thema Finanzen zu beantworten.

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