Was ist ein Klauselbogen und warum ist er für die Sicherheit Ihrer GmbH entscheidend?
Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie eine immense Verantwortung. Sie jonglieren tagtäglich mit unzähligen Aufgaben. In diesem Dschungel sind Versicherungen oft ein notwendiges Übel, das zeitaufwändig und nervenaufreibend sein kann. Vielleicht kennen Sie das Gefühl, dass der Versicherungsmarkt unübersichtlich ist und die Angst, die falschen Entscheidungen zu treffen, allgegenwärtig ist.
Die Sorge, am falschen Ende zu sparen oder gar in einem Ernstfall unterversichert zu sein, begleitet Sie. Doch wie finden Sie in diesem komplexen Umfeld die wirklich passenden Lösungen, ohne den Überblick zu verlieren, zu viel zu bezahlen oder riskante Deckungslücken in Kauf zu nehmen?
Die Antwort auf diese zentrale Frage liegt in der Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Versicherungsmakler.
Warum Standard-Versicherungen oft nicht ausreichen
Als Unternehmer oder Selbstständiger wissen Sie, dass Ihr Geschäft einzigartigen Risiken ausgesetzt ist. Standard-Versicherungen, oft als „Einheitslösungen“ konzipiert, decken diese spezifischen Gefahren jedoch nur unzureichend ab. Sie sind wie ein einfacher Regenschirm, der Sie vor leichtem Nieselregen schützt, aber bei einem ausgewachsenen Sturm im Stich lässt.
Stellen Sie sich vor, Sie haben in eine neue, teure Maschine investiert, die das Herzstück Ihrer Produktion ist. Eine Standardpolice schützt Sie möglicherweise bei einem Wasserschaden. Doch was passiert, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie ein Cyberangriff oder eine Naturkatastrophe die Maschine lahmlegt? In vielen Fällen sind Sie hier nicht abgesichert.
Ein weiteres, oft übersehenes Problem sind die „Kleingedruckten“ – die Obliegenheiten. Eine kleine Unachtsamkeit, wie das Versäumen einer Wartungsfrist, kann im Schadenfall dazu führen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.
BGH-Urteil zur „Generalklausel“ in Standard-Versicherungen!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil zur sogenannten „Generalklausel“ in Sachversicherungsverträgen gefällt. Im Kern ging es in dem Fall um einen Brandschaden, der durch einen nicht abgenommenen Pizzaofen verursacht wurde. Der Versicherer berief sich auf eine Klausel, die die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften vorschreibt, und verweigerte die Leistung. Der BGH hat nun klargestellt, dass solche Klauseln grundsätzlich zulässig sind und der Versicherungsnehmer die Pflicht hat, sich über alle relevanten Sicherheitsvorschriften zu informieren und diese auch einzuhalten.
Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der sogenannten „Obliegenheiten“ in Ihrem Versicherungsvertrag. Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Eine Verletzung dieser Pflichten kann dazu führen, dass Ihr Versicherer die Leistung kürzt oder im schlimmsten Fall sogar ganz verweigert. Dies gilt auch für Vorschriften, die sich nach Vertragsabschluss ändern.
Daher ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Verträge genau kennen und bei Umbauten oder anderen Veränderungen die entsprechenden Vorschriften beachten. Um auf Nummer sicher zu gehen und Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, Ihre Verträge regelmäßig von einem Experten überprüfen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie im Schadensfall bestmöglich abgesichert sind.
Ihr Schutz bei grober Fahrlässigkeit: Eine Fallstudie
Selbst die sorgfältigsten Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht vor Fehlern gefeit. Grobe Fahrlässigkeit, wie das unbeaufsichtigte Betreiben gefährlicher Geräte, kann verheerende finanzielle Folgen haben. Viele Standardtarife kürzen in solchen Fällen die Versicherungsleistung erheblich.
Hier zeigt sich der Wert einer echten Expertenlösung: Mit den VEMA-Klauselbögen müssen Sie nicht befürchten, bei einem teuren Fehler die Leistung gekürzt zu bekommen. Nehmen wir das Beispiel eines Schreinermeisters, der vergisst, einen Holzfräser auszuschalten. Das Gerät überhitzt, löst einen Brand aus und verursacht einen Schaden von 200.000 Euro. Ohne speziellen Schutz würde hier die grobe Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Kürzung der Auszahlung führen. Mit unserer exklusiven VEMA-Klausel hingegen erfolgt eine vollständige Entschädigung.
Mit den VEMA-Klauselbögen sind Sie auf der sicheren Seite
Genau hier setzen wir als Ihr unabhängiger Versicherungsmakler an. Unsere Partnerschaft mit der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG – einem Zusammenschluss von Tausenden von Maklerbetrieben – gibt uns eine Verhandlungsmacht, die ein einzelner Makler nicht hätte.
Das bedeutet für Sie: Wir vermitteln Ihnen keinen Standardvertrag, sondern eine maßgeschneiderte Lösung, die im Ernstfall wirklich hilft. Unsere Klauselbögen sind eine Sammlung von verbesserten Deckungsbausteinen und Sonderbedingungen, die über den normalen Marktstandard hinausgehen. Sie erhalten einen Versicherungsschutz, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist – oft zum gleichen Preis wie ein herkömmliches Produkt ohne diese Leistungen.
Die Vorteile der VEMA-Deckungskonzepte im Detail
Sie fragen sich, was diese Konzepte konkret für Sie bedeuten?
- Verbesserte Vertragsbedingungen: Wir bieten Ihnen ein exklusives Bedingungswerk, das viele Leistungspunkte abdeckt, die in „normalen Tarifen“ nicht versichert sind.
- Besserstellungs- und Innovationsklausel: Ihr Versicherungsschutz entwickelt sich automatisch weiter. Diese Klauseln stellen sicher, dass Ihre Police stets dem neuesten Stand des Marktes entspricht – ohne dass Sie aktiv werden müssen.
- Deckelung von Obliegenheitsverletzungen: Menschliche Fehler passieren. Deshalb werden Unachtsamkeiten oder Fehleinschätzungen nicht zu Ihrem finanziellen Nachteil, da die Kürzung der Leistungen bei grober Fahrlässigkeit auf ein Minimum reduziert wird.
Fazit: Minimieren Sie Ihr Risiko, maximieren Sie Ihre Sicherheit
Mit unseren exklusiven Deckungskonzepten hängen Sie nicht am seidenen Faden. Sie minimieren Ihr Risiko und maximieren gleichzeitig die Sicherheit für Ihr Unternehmen.
Möchten Sie herausfinden, ob Ihre aktuellen Versicherungen wirklich zu den Risiken Ihres Unternehmens passen? Lassen Sie uns in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch über Ihre Sicherheit sprechen. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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